Aktuell

Immobilie mit verkürzter Nutzungsdauer

Eine Immobilie wie ein Haus oder eine Wohnung unterliegt aufgrund ihres Gebrauchs einem stetigen Wertverlust. Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anschaffungskosten von Immobilien, die als Kapitalanlage erworben wurden, steuerlich abgeschrieben werden können. Diese Regelung erweist sich als vorteilhaft für Sie, da sie zu Steuerersparnissen führt. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, besteht die Möglichkeit, die Anschaffungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung abzuschreiben. 

Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer von Immobilien pauschalisiert, wobei der Großteil der Immobilien mit 50 Jahren, also zwei Prozent pro Jahr, abgeschrieben wird. Jedoch besteht die Möglichkeit, hiervon abzuweichen und zu Ihren Gunsten zu profitieren, indem Sie ein Nutzungsdauer-Gutachten vorlegen, das eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer nachweist, auch als sogenannter „Nachweis einer tatsächlich kürzeren  Nutzungsdauer“ bezeichnet.


über mich

Fi­nanz­pro­duk­te sind mein Ge­schäft. Ich ana­ly­sie­re, op­ti­mie­re und ver­mit­te­le Pro­duk­te, wel­che ei­nen ech­ten Mehr­wert ge­ne­rie­ren. Kom­pe­tenz ist für mich ein Schlüs­sel zum Er­folg. Sie be­ruht auf Wis­sen und Er­fah­rung.


Wis­sen um die Be­son­der­hei­ten un­ter­schied­li­cher Pro­dukt­ar­ten, Wis­sen und Märk­te und de­ren Teil­neh­mer, Wis­sen um die rich­ti­gen He­bel, In­vest­ments zum Er­folg zu füh­ren. Er­fah­rung, die es mir er­mög­licht, schnel­ler und mit grö­ße­rer Si­cher­heit mei­ne Kun­den zum Ziel zu brin­gen.

 

Anlagemöglichkeiten

garagenpark

Im Fal­le von Ga­ra­gen auf frem­den Grund­stü­cken be­trägt die fest­ge­leg­te Nut­zungs­dau­er 20 Jah­re, und die Ab­schrei­bung er­folgt nach ei­nem jähr­li­chen Satz von 5%, was als AfA (Ab­set­zung für Ab­nut­zung) be­kannt ist. Dies be­deu­tet, dass pro Jahr ein Zwan­zigs­tel der Her­stel­lungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend ge­macht wer­den kann. Die­se Re­ge­lung er­mög­licht ei­ne schritt­wei­se Be­rück­sich­ti­gung der Auf­wen­dun­gen im Lau­fe der Zeit und be­rück­sich­tigt da­bei die An­nah­me, dass das Ge­bäu­de nach Ab­lauf der 20 Jah­re nicht mehr den glei­chen Wert hat.

Denkmalschutzimmobilien

Ei­ne Denk­mal­im­mo­bi­lie kann auch ein ei­gen­stän­dig ste­hen­des Ge­bäu­de sein. Häu­fig han­delt es sich da­bei um be­son­ders an­spre­chen­de oder ge­schichts­träch­ti­ge Ob­jek­te, die im Sin­ne der Denk­mal­be­hör­de als er­hal­tens­wert und re­stau­rie­rungs­wür­dig ein­ge­stuft wer­den. Die­se Im­mo­bi­li­en um­fas­sen ei­ne Viel­zahl von Epo­chen so­wie spe­zi­el­le Wohn­kon­zep­te, die nicht un­be­dingt auf­grund ih­res Al­ters als Bau­denk­mal er­schei­nen, son­dern auf­grund ih­rer his­to­ri­schen Be­deu­tung und Ein­zig­ar­tig­keit be­son­ders schüt­zens­wert sind.

Abschreibungsmöglichkeit nach § 7h

Sie als Ka­pi­tal­an­le­ger agie­ren, ha­ben Sie die Mög­lich­keit, über ei­nen Zeit­raum von 8 Jah­ren 9 % p.a. und wei­te­re 4 Jah­re 7 % p.a. der an­zu­er­ken­nen­den Sa­nie­rungs­kos­ten ge­mäß § 7h EStG (Sa­nie­rungs­ab­schrei­bung für Im­mo­bi­li­en) gel­tend zu ma­chen. Zu­sätz­lich er­folgt je nach Bau­jahr ent­we­der über 40 Jah­re mit je­weils 2,5 % p.a. oder über 50 Jah­re mit 2 % p.a. ei­ne An­rech­nung auf die Alt­sub­stanz ge­mäß § 7 Abs. 4 EStG (li­nea­re Ab­schrei­bung).

Immobilie mit verkürzter Nutzungsdauer

Ei­ne Im­mo­bi­lie wie ein Haus oder ei­ne Woh­nung un­ter­liegt auf­grund ih­res Ge­brauchs ei­nem ste­ti­gen Wert­ver­lust. Da­her sieht der Ge­setz­ge­ber vor, dass die An­schaf­fungs­kos­ten von Im­mo­bi­li­en, die als Ka­pi­tal­an­la­ge er­wor­ben wur­den, steu­er­lich ab­ge­schrie­ben wer­den kön­nen. Die­se Re­ge­lung er­weist sich als vor­teil­haft für Sie, da sie zu Steu­er­er­spar­nis­sen führt.

 

Es ist kei­ne Sel­ten­heit, dass aus ei­ner un­ab­hän­gi­gen Fi­nanz­be­ra­tung ei­ne le­bens­lan­ge und frucht­ba­re Part­ner­schaft auf Au­gen­hö­he ent­steht. Die­ser An­satz ist äu­ßerst sinn­voll, da Ih­re Fi­nanz­pla­nung stets an Ih­re sich ver­än­dern­de Le­bens­si­tua­ti­on an­ge­passt wer­den muss. Da­her be­glei­te ich Sie in al­len fi­nan­zi­el­len An­ge­le­gen­hei­ten, im­mer be­reit, Ih­nen mit Freu­de und Ex­per­ti­se zur Sei­te zu ste­hen.

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